Vorsorgeguthaben auf einem Freizügigkeitskonto

Erfahren Sie in diesem Blog wertvolle Informationen wie Sie auf einem Freizügigkeitskonto tiefe Renditen und hohe Steuern vermeiden können. 

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Das Vorsorgeguthaben bei der Pensionskasse wird bei Stellenverlust oder bei Aufnahme der Selbstständigkeit auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Folgende Punkte können im Zusammenhang mit einem Freizügigkeitskonto beachtet werden:

Verschiedene Freizügigkeitsstiftungen

Die auszuzahlende Freizügigkeitsleistung sollte aufgeteilt und an zwei verschiedene Freizügigkeitsstiftungen überwiesen werden. Später können die zwei verschiedenen Freizügigkeitskonten in zwei unterschiedlichen Steuerjahren gestaffelt ausbezahlt werden. Aufgrund der niedrigen Steuerprogression wird die Steuerzahllast so gemindert. Auch der gemeinsame Bezug mit Guthaben aus der Säule 3a sollte vermieden werden.

Bezugsalter der Freizügigkeitsleistung

Wer das Freizügigkeitsguthaben möglichst spät bezieht, kann noch viel mehr Steuern sparen. Das Vermögen aus der beruflichen Vorsorge und auch das der Selbstvorsorge (Säule 3a) muss während der Zeit, in der über die angehäuften Beiträge nicht verfügt werden kann, nicht versteuert werden. Es fällt weder eine Vermögenssteuer an, noch müssen die von den Freizügigkeitsstiftungen gutgeschriebenen Zinsen und Dividenden als Vermögensertrag versteuert werden. Bei den meisten Stiftungen lässt sich der Bezug des Guthabens bis 70 beziehungsweise 69 Jahren aufschieben.

Wertschriftenlösung über das Freizügigkeitsalter hinaus

Freizügigkeitsstiftungen sind nicht an einen Mindestzinssatz gebunden und die Konten werden so praktisch nicht mehr verzinst. Selbstverständlich gibt es auch hier Stiftungen, welche eine Wertschriftenlösung mit höheren Renditen anbieten. Hier muss man allerdings Wertschwankungen in Kauf nehmen, die Rendite ist langfristig in der Regel trotzdem deutlich höher als auf einem Konto mit tiefem Zins. Als gute Alternative zu klassischen Konto- oder Depotlösungen bieten sich Wertschriftenlösungen an, die spätestens im Alter von 70 beziehungsweise 69 Jahren eins zu eins ins private Vermögen übernommen werden können. So muss die Aktie nicht mit spätestens 70 respektive 69 verkauft werden. Dies ist vor allem dann interessant, wenn sich die Aktien während einer Krise, die genau dann auftauchen würde, auf Tiefstständen befinden. Wie eine solche Lösung aufgesetzt werden kann, zeigen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Wegzug ins Ausland vor Kapitalbezug

Hat man beim Kapitalbezug keinen festen Wohnsitz mehr in der Schweiz, so kann auch die Kapitalauszahlungssteuer nicht mehr erhoben werden. Stattdessen wird beim auszuzahlenden Kapital eine Quellensteuer in Abzug gebracht. Die Quellensteuer ist in den meisten Fällen tiefer als die Kapitalauszahlungssteuer. Am tiefsten ist die Quellensteuer im Kanton Schwyz. Massgebend für die Quellensteuer ist der Sitz der Freizügigkeitsstiftung. Beim Wegzug in Länder mit denen die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen hat und in dem die Rückforderung der Quellensteuer vorgesehen ist, muss die Freizügigkeitsstiftung nicht unbedingt im Kanton Schwyz sein. Den die Quellensteuer muss zurückgefordert werden und die Steuerhoheit liegt beim neuen Wohnsitzsaat. Es gibt aber auch Länder wie beispielsweise Kanada, Belgien, Dänemark etc. mit denen die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen hat, aber die Quellensteuer trotzdem nicht zurückgefordert werden kann. Die Steuerhoheit besitzt also weiterhin die Schweiz. Hat man in diesem Fall sein Freizügigkeitsguthaben in einer Stiftung im Kanton Schwyz, so bezahlt man effektiv nur eine Quellensteuer von 4.8% (ab Kapital von CHF 900'000) auf dem bezogenen Kapital. Aus steuerlicher Sicht lohnt sich also ein Bezug des Kapitals nach erfolgtem Umzug in die erwähnten Länder. Auf dem Merkblatt über die Quellenbesteuerung privatrechtlicher Vorsorgeleistungen an Personen ohne Wonsitz oder Aufenthalt in der Schweiz sind sämtliche Länder, mit denen die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen hat aufgelistet. Es ist ersichtlich, in welchen Ländern die Quellensteuer zurückgefordert werden kann und in welchen nicht. 

Wir freuen uns, Ihre Fragen dazu beantworten zu dürfen und uns vertiefter in einem persönlichen Gespräch darüber auszutauschen.

 

06.05.2021
Philippe Messerli
Steuer- und Vorsorgespezialist



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